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EU / International
EU Richtlinie zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RL 2009/28/EG)
EU-Richtlinie
Stand: August 2010
EU-Richtlinie Erneuerbare Energien
Diese Richtlinie ist Teil des Europäischen Klima- und Energiepakets, für das auf dem Europäischen Rat im Dezember 2008 nach einjähriger Verhandlung eine politische Einigung erzielt werden konnte. Mit der EU-Richtlinie Erneuerbare Energien werden ehrgeizige verbindliche Ziele für die EU gesetzt: 20 % des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien sowie ein Mindestanteil von 10 % Erneuerbare Energien im Verkehrsektor sollen bis 2020 erreicht werden.
Die Richtlinie sieht differenzierte verbindliche nationale Gesamtziele der EU-Mitgliedstaaten vor, die von 10 % für Malta bis 49 % für Schweden reichen. Für Deutschland ist ein nationales Ziel von 18 % am gesamten Endenergieverbrauch vorgesehen. Zur nationalen Zielerreichung baut die Richtlinie in erster Linie auf die nationalen Förderinstrumente. Sie sieht jedoch auch die Möglichkeit der flexiblen Zielerreichung vor. So kann ein Mitgliedstaat einen Teil seines Ziels durch Projekte in anderen Mitgliedstaaten bzw. durch direkten Transfer von Erneuerbaren-Mengen aus einem anderen Mitgliedstaat erfüllen. Dieser Ansatz fördert den kosteneffizienten, an Potentialen ausgerichteten Ausbau der erneuerbaren Energien in der Europäischen Union.
Zum 31.12.2009 müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Vorausschätzung die erwartete Nutzung der flexiblen Kooperationsmechanismen angeben. Die Bundesregierung hat am 21. Dezember 2009 ihre
Vorausschätzung zur Nutzung der flexiblen Kooperationsmechanismen veröffentlicht.
Mit der Richtlinie werden auch erstmals Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von Biomasse zur energetischen Verwendung festgelegt, zunächst nur für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 30.6.2010 nationale Aktionspläne zur Umsetzung ihrer Ziele erstellen und der Europäischen Kommission über die erzielten Fortschritte im Rahmen weiterer vielfältiger Berichts- und Mitteilungspflichten regelmäßig berichten. Zur Erstellung der nationalen Aktionspläne müssen die Mitgliedstaaten das von der Europäischen Kommission am 30.6.2009 veröffentlichten Muster nutzen. Die Bundesregierung hat am 4. August 2010 den
Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie beschlossen.
Alle Dokumente zur Richtlinie können auf der eigens für diese Richtlinie von der Europäischen Kommission eingerichteten
Transparenzplattform eingesehen und heruntergeladen werden.
Mit dieser Richtlinie wird erstmals eine europäische Gesamtregelung für alle Bereiche der erneuerbaren Energien Strom, Wärme/Kälte und Transport eingeführt. Die derzeit auf EU-Ebene existierenden Instrumente zur Förderung der erneuerbaren Energien, die Strom-Richtlinie 2001/77/EG und Biokraftstoff-Richtlinie 2003/30/EG, werden zum 1.1.2012 aufgehoben und durch diese neue umfassende EU-Richtlinie ersetzt.
Die EU-RL Erneuerbare Energien muss durch die EU-Mitgliedstaaten bis zum 5.12.2010 umgesetzt werden.
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