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Stand: Januar 2012


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012

Das "Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" wurde am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 42, Seite 1634, veröffentlicht.

Hinweis: Die hier veröffentlichte Fassung des Gesetzestext ist nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im o.g. Bundesgesetzblatt.


Konsolidierte (unverbindliche) Fassung des EEG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Mit der Entscheidung des Bundesrates am 8. Juli 2011 ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen worden.

Aufgrund des Entwurfs der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/6071) und des Beschlusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 17/6363) hat das Bundesumweltministerium eine konsolidierte (unverbindliche) Fassung des EEG in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung erstellt.

Die jeweils aktuell geltende Fassung des EEG können Sie kostenlos über die Website www.gesetze-im-internet.de abrufen.

Eckpunkte der EEG-Novelle sowie sonstige Neuerungen für erneuerbare Energien


Anwendungshinweis zu den technischen Anforderungen an Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung bis 100 Kilowatt nach § 6 Absatz 2 und 3 EEG 2012


Vergütungssätze, Degression und Berechnungsbeispiele zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 04. August 2011


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.

EEG 2012 in weiteren Sprachen: