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Stand: 30.03.2012



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Besondere Ausgleichsregelung im EEG entlastet stromintensive Unternehmen bei ihren Energiekosten

Hintergrundinformationen zur Regelung und Ergebnisse zum Bescheidverfahren für das Jahr 2012

Die in § 40 ff. EEG verankerte Besondere Ausgleichsregelung des EEG (BesAR) sorgt dafür, dass stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie solche, die Schienenbahnen betreiben, zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen deutlich bei ihren Stromkosten entlastet werden.

Das mit dem Vollzug der BesAR befasste Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat - wie in den Vorjahren - pünktlich zum Jahreswechsel die für 2012 geltenden Positivbescheide verschickt und eine erste, vorläufige Auswertung des Bescheidverfahrens vorgelegt. Demnach werden im Jahr 2012 734 Unternehmen begünstigt, im laufenden Jahr 2011 waren es noch knapp 600 gewesen. Auch die hierbei begünstigte (privilegierte) Strommenge sowie die voraussichtliche Entlastungs- und Umverteilungswirkung der BesAR ist gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen.

Nähere Einzelheiten werden in einem Hintergrundpapier des BMU erläutert. Dieses enthält auch Hinweise zu den Änderungen, die die BesAR im Zuge der zum 1. Januar 2012 in Kraft tretenden Novelle des EEG erfahren hat. Diese spiegeln sich in den Ergebnissen für das Bescheidverfahren 2012 allerdings noch nicht wider, da dieses noch nach dem bislang geltenden EEG 2009 durchgeführt wurde.


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