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Stand: Oktober 2009


BMU-Stellungnahme zur erneuten RWI-Kritik am EEG: Altbekannt und längst widerlegt

Die systematische Förderung der Erneuerbaren Energien im Strombereich begann in Deutschland im Jahr 1991 durch das Stromeinspeisungsgesetz. Dieses wurde im Jahr 2000 vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst. Beide Gesetze basieren auf dem Prinzip der Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien durch die Netzbetreiber. Dabei sind die Vergütungen seit 1991 technologiedifferenziert ausgestaltet, wobei die Differenzierung entsprechend der technologischen Entwicklung im Laufe der Zeit verfeinert wurde. Dieses System wird inzwischen von allen im Bundestag vertretenen Parteien unterstützt.

Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) hat nun in einem aktuellen RWI Projektbericht (Endbericht des Vorhabens "Die ökonomischen Wirkungen der Förderung der Erneuerbaren Energien: Erfahrungen aus Deutschland") das EGG kritisiert.

In diesem neuen Bericht des RWI finden sich keine neuen Argumente. Vielmehr werden lediglich altbekannte und längst widerlegte Argumente gegen das erfolgreiche EEG aufgewärmt. Während beispielsweise die Internationale Energieagentur1 und die Europäische Kommission2 das EEG als effektiv und effizient loben und dutzende Staaten in der EU und darüber hinaus dem deutschen Beispiel folgen3 , verbleibt das RWI ohne Not in altem Denken.

Die positive Klimawirkung des EEG

Das EEG und sein Vorgänger, das Stromeinspeisungsgesetz von 1991, haben dafür gesorgt, dass die Erneuerbaren Energien in Deutschland einen rasanten Aufstieg erfahren haben. Ihr Anteil am Bruttostromverbrauch ist von gut 3% im Jahr 1991 über gut 6% im Jahr 2000 (Inkrafttreten des EEG) auf gut 15% im Jahr 2008 gestiegen. Die durch die beiden Gesetze geförderten Biomasse-, Erdwärme-, PV-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen haben dabei im Jahr 2008 rund 53 Mio. Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Kein anderes Gesetz hat in Deutschland ähnlich viele Treibhausgase eingespart.4

Dennoch behauptet das RWI, aufgrund des Emissionshandels wäre die Klima schonende Wirkung des EEG gleich null. Denn durch die Festlegung der Obergrenze für den CO2-Ausstoß könnten zusätzliche EE-Anlagen keine weiteren CO2-Reduktionen mehr erwirken. Ignoriert wird bei dieser Argumentation, dass bei der Festlegung der Obergrenzen im Emissionshandelssystem die Wirkung des EEG fest mit einberechnet wurde. Ohne diese eingeplante Wirkung des EEG wären die Obergrenzen selbstverständlich deutlich höher ausgefallen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass nur durch die Förderung der Erneuerbaren Energien und deren Einsatz die später festzulegenden Obergrenzen für die Zeit nach 2020 so niedrig angesetzt werden können, wie es nötig ist, um unser wichtigstes Klimaschutzziel zu erreichen: den Temperaturanstieg langfristig auf maximal 2°C zu begrenzen. Dafür müssen Industriestaaten und damit auch Deutschland ihre jeweiligen Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95% gegenüber 1990 reduzieren. Dafür ist die schnelle Markteinführung der Erneuerbaren Energien auch und gerade im Strombereich unverzichtbar. Warum auch bei einem funktionierenden Emissionshandelssystem das EEG unverzichtbar ist, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in seinem Wochenbericht 11/2009 detailliert ausformuliert. Diesen Wochenbericht haben im Übrigen weitere 15 Wirtschaftswissenschaftler unterstützt.5

Technologieentwicklung durch das EEG

Aufgrund des EEG hat sich in Deutschland ein lebhafter Markt im Bereich der Techniken zur Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien entwickelt. Dutzende Firmen konkurrieren in Deutschland um die besten Windenergieanlagen, die besten Biogasanlagen und die besten und effizientesten Photovoltaikanlagen. Daher kommen beispielsweise die vier Windenergieanlagenhersteller, die mit 5-6 MW die weltweit leistungsstärksten Windenergieanlagen herstellen, aus Deutschland. Das deutsche Forschungsinstitut Fraunhofer ISE hat Anfang 2009 mit 41,1% Wirkungsgrad einen neuen Weltrekord für konzentrierende Photovoltaik aufgestellt. Dass das EEG für diese Technologieentwicklung mit entscheidend ist, wurde in einem umfassenden Gutachten für das BMU belegt.6

Davon lässt sich RWI allerdings nicht beeindrucken. Vielmehr "erstickt" aus Sicht des RWI "das System der Einspeisevergütungen den Wettbewerb unter den Erneuerbaren Energietechnologien". Begründet wird dies mit der Feststellung, dass die wirtschaftlich überlegene Dünnschichttechnologie für Photovoltaikmodule wegen der massenhaften Verbreitung von herkömmlichen Photovoltaikmodulen "erst allmählich zum Zuge" komme.

Nachvollziehbar ist auch dieses Argument nicht. Denn das EEG ist gerade in dieser Hinsicht bewusst technologieoffen. Die Vergütung für Strom aus PV-Anlagen muss unabhängig von der verwendeten Technik gezahlt werden. Der Staat maßt sich nicht an zu entscheiden, dass die eine oder andere Technik zur PV- Stromerzeugung die bessere oder sinnvollere sei. Damit kann der Käufer von Modulen bei seiner Kaufentscheidung frei entscheiden, welches für ihn die bessere und sinnvollere Technik ist. Es wird also der Markt entscheiden, welche Technik welche Zukunft hat.

Energiesicherheit durch das EEG

Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien machen wir uns unabhängiger von fossilen und nuklearen Energien. Wir können die Stromproduktion aus fossilen Kraftwerken und damit die entsprechenden Treibhausgasemissionen schrittweise und dauerhaft reduzieren und mittelfristig auf die Atomtechnologie verzichten.

Im Jahr 2008 hat das EEG dafür gesorgt, dass Deutschland rund 55 TWh weniger Erdgas zur Stromproduktion verwenden musste. 83% des Erdgases importieren wir (Stand 2005). Rund 140 TWh Steinkohleimporte wurden 2008 durch das EEG eingespart Die deutsche Steinkohle spielt hier keine Rolle, da es für sie die Absatzgarantie gibt. Die vermiedenen Rohstoffimporte allein aus dem EEG summierten sich 2008 auf knapp 3 Mrd. Euro, mit steigender Tendenz.7

Dennoch bezweifelt RWI, dass mit der Ausweitung des Anteils der Erneuerbaren Energien tatsächlich eine Verbesserung der Energieversorgungssicherheit einhergeht. Denn zur Absicherung der schwankenden Stromeinspeisung aus Wind- und Sonnenenergie würde mehr Erdgas im Strombereich gebraucht. Auch dieses Argument ist altbekannt und nicht stichhaltig. Die Produktion von Windstrom kann inzwischen sehr gut vorhergesagt werden. Daher können auch die langsamer steuerbaren Kohlekraftwerke zum Ausgleich dieser schwankenden Stromeinspeisung wesentlich beitragen.

Natürlich sind Gaskraftwerke sehr gut geeignet und derzeit auch noch notwendig, um unerwartete Änderungen der Stromeinspeisung aus Wind- und Sonnenenergie schnell auszugleichen. Hierzu wird "Regelenergie" benötigt. Das gilt allerdings genauso für unerwartete Änderungen im Stromverbrauch, oder wenn ein Atom- oder Kohlekraftwerk z.B. auf Grund einer Störung kurzfristig vom Netz genommen werden muss.

Daher wird intensiv daran gearbeitet, Regelenergie auch mit anderen Techniken bereitzustellen bzw. den Bedarf an Regelenergie zu minimieren. Ein verbessertes Lastmanagement, weiter verbesserte Windprognosen, der intelligente Einsatz von Bioenergie- und Wasserkraftanlagen und der Einsatz von Speichern werden die Integration Erneuerbarer Energien ins Stromnetz zukünftig noch deutlich verbessern. Wenn es im Übrigen darum geht, unsere Importabhängigkeit von Erdgas zu minimieren, sind ganz andere Bereiche zentral wichtig:

Unsere Wärmebereitstellung, die etwa die Hälfte des deutschen Endenergieverbrauchs ausmacht, ist zu knapp 50% von Erdgas abhängig und zu knapp einem Viertel von Mineralöl. Bei der Stromversorgung liegt der Erdgasanteil dagegen bei nur 11% (jeweils Stand 2005).8 Vor allem im Wärmebereich kann und muss also die Abhängigkeit von den knapper und teurer werdenden Energieträgern Erdgas und Öl reduziert werden.

An dieser Stelle ignoriert die Argumentation des RWI die Politik in den wichtigen Bereichen der Effizienzsteigerungsmaßnahmen, z.B. durch vermehrte Wärmedämmung von Gebäuden. Das überrascht, denn es besteht ein breiter politische Konsens: Eine verbesserte Wärmedämmung und der verstärkte Einsatz der Erneuerbaren Energien dürfte mittel- bis langfristig dafür sorgen, dass der Erdgasverbrauch im Bereich der Raum- und Prozesswärme stark und insgesamt schrittweise zurückgehen wird.

Entsprechende Maßnahmen wurden seit vielen Jahren eingeleitet und insbesondere in der Umsetzung der Kabinettbeschlüsse von Meseberg vom Sommer 2007 deutlich ausgebaut.

Beispielhaft zu nennen sind insbesondere die Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung (Programme bei der KfW), die neue Energieeinsparverordnung, das neue Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, das verbesserte Kraft-Wärmekopplungsgesetz und das verbesserte und jetzt gesetzlich festgeschriebene Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien.

Von einer Gefährdung der Energiesicherheit durch den Ausbau Erneuerbarer Energien kann also keine Rede sein - im Gegenteil.

Das EEG und Arbeitsplätze

Unausgewogen ist schließlich auch die Diskussion der Beschäftigungswirkungen des EEG: Als vermeintlicher Beleg dafür, dass die langfristigen Beschäftigungseffekte des EEG netto betrachtet vernachlässigbar bzw. sogar negativ seien, werden verschiedene ältere Studien zitiert, die jedoch durchweg auf wenig realistischen Prämissen beruhten. Demgegenüber haben fundierte wissenschaftliche Untersuchungen für das BMU aus der letzten Zeit ergeben, dass nicht nur viele neue Arbeitsplätze im EE- Bereich entstehen, sondern die Netto-Arbeitsplatzwirkungen der Erneuerbaren auch unter Berücksichtigung der in anderen Bereichen direkt oder indirekt entstehenden Verluste in allen realistischen Szenarien deutlich positiv sind.9

Diese Fragestellung wird BMU selbstverständlich kontinuierlich weiter untersuchen; eine Aktualisierung der oben angegebenen Studie befindet sich derzeit in Arbeit.

  1. www.erneuerbare-energien.de/inhalt/42299/36302
  2. www.erneuerbare-energien.de/inhalt/42299/36302
  3. www.ren21.net/pdf/RE_GSR_2009_Update.pdf
  4. Siehe EEG-Erfahungsbericht 2007.
  5. www.diw.de
  6. http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_wirkungen_kap2.pdf
  7. Statusbericht für den Energiegipfel am 3. April 2006.
  8. Energieversorgung in Deutschland. Statusbericht für den Energiegipfel am 3. April 2006.
  9. http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/36860/40289