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Stand: 20.04.2009



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Wissenschaftliche Begleitung bei der fachlichen Ausarbeitung eines Kombikraftwerksbonus gemäß der Verordnungsermächtigung § 64 EEG 2009

Zwischenbericht

Nach der Verordnungsermächtigung in § 64 Absatz 1 Punkt 6 EEG 2009 "…zur verbesserten Integration des Stroms aus Erneuerbaren Energien…" kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages eine entsprechende Verordnung erlassen. In diesem Vorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung des BMU wird die Einführung eines Kombikraftwerks-Bonus (K-Bonus) vorgeschlagen. Die Ziele und die Ausgestaltung sowie die zu erwartenden Gesamtkosten des K-Bonus werden in diesem Zwischenbericht dargestellt.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.